Arzneimittelprüfung
Bei einer homöopathischen Arzneimittelprüfung nehmen gesunde Menschen während mehrerer aufeinanderfolgender Tage bis Wochen eine bestimmte Potenz des zu prüfenden Arzneimittels ein - solange bis sich Symptome zeigen.
"Die ganze krankmachende Wirksamkeit der einzelnen Arzneien muss bekannt sein, d.h. alle die krankhaften Symptome und Befindensänderungen, die jede derselben in gesunden Menschen zu erzeugen fähig ist, müssen erst beobachtet worden sein ..." (§106 Organon, sprachlich leicht angepasst).
Die Ergebnisse einer Arzneimittelprüfung an verschiedenen Probanden sowie toxikologische Beobachtungen (von Vergiftungsfällen) werden zusammengetragen als "Arzneimittelbild", dessen Symptome dann durch erfolgreichen therapeutischen Einsatz am Patienten zusätzlich bestätigt werden (Christiane Krüger). Denn: Similia similibus curentur: das Symptomenbild, welches eine Arznei am Gesunden hervorrufen kann, das kann sie am Patienten heilen.
Da homöopathische Arzneien bei zu früher bzw. zu häufiger Wiederholung Symptome hervorrufen können, muss die Wiederholung eines Mittels wohl überlegt sein, d.h. es muss abgeklärt werden, ob die vorhergehende Gabe des Mittels tatsächlich keine Wirkung mehr zeigt - erst dann ist eine Wiederholung des Mittels vertretbar und zielführend. Diese Evaluation geschieht durch genaues Nachfragen und evt. Beobachten der Tierhomöopathin.
Die Dauergabe potenzierter Substanzen wie z.B. Schüsslersalze oder gar Komplexmittel über längere Zeit ist zu vermeiden, da Symptome der Arzneien hervorgerufen werden können!

